Zertifikat und Curriculum
'Sport-Neuropsychologe/in GSNP'
(verabschiedet von der Mitgliederversammlung der GSNP e.V. am 22.04.2016 bzw. 24.10.2020)
Präambel
Die Gesellschaft für Sport-Neuropsychologie (GSNP e. V.) vergibt das Zertifikat ‚Sportneuropsychologe/in GSNP‘ nach den folgenden Richtlinien. Die Voraussetzungen zum Erwerb und der Führung des Zertifikats sind ein Diplom in Psychologie (oder äquivalent), der Nachweis einer neuropsychologischen Ausbildung (z. B. Klinischer Neuropsychologe/in oder äquivalent) und die dauerhafte Mitgliedschaft in der GSNP e. V.. Weiterhin wird der Nachweis von 32 Stunden Fortbildung in sportneuropsychologischen Kenntnissen nach folgendem Curriculum gefordert:
Theoretisches Curriculum
1. Sportspezifische Kenntnisse
(8 Stunden)
- Grundlegende Strukturen im Breiten- und Spitzensport
- Förderstrukturen im Spitzensport
- Wichtige Institutionen im Spitzensport in Deutschland, Österreich und Schweiz
- Strukturen und Entwicklung der Sportpsychologie
- Grundkenntnisse sportpsychologischer Diagnostik
- Grundkenntnisse sportpsychologischer Methoden
2. Sport-neuropsychologische Kenntnisse
(16 Stunden)
- Gehirnerschütterung im Sport: Evidenz, Schädigungsmechanismen, Symptome, mögliche kurz- und langfristige Folgen
- Prävention: Vorträge und Trainer- und Athletenschulungen
- Diagnostik (Baseline, Verlaufsdiagnostik) mit praktischen Übungen
- Behandlung (concussion management, return to play, chronische Störungen)
- Wissenschaftliche Studien und aktuelle Forschung
4. Grundlagen der interdisziplinären Zusammenarbeit
(2 Stunden)
- Medizinische Erkennung und Behandlung von Gehirnerschütterungen
- Physiotherapeutische Erkennung und Behandlung von Gehirnerschütterungen
- Visuelle Störungen und deren Behandlung
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (z.B. Sportpsychologen, Neurologen, Sportpsychiater, Physiotherapeuten usw.) in der Erkennung und Behandlung von Gehirnerschütterungen
Praxisnachweis
Folgende Varianten des Praxisnachweises sind möglich:
- Dokumentation von drei Behandlungsfällen (Anmerkung: Die Behandlungsfälle müssen Personen aus dem Wettkampfsport umfassen, welche ein leichtes SHT erlitten haben und bei denen eine entsprechende sport-neuropsychologische Beratung/Therapie/Return-to-play in Bezug auf die Teilhabe am Sport durchgeführt wurde)
- Selbständige Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Erhebung von Baseline-Daten und Dokumentation eines Behandlungsfalls.
Die Behandlungsfälle müssen jeweils mit zwei Stunden von einem Sport-Neuropsychologen/in GSNP supervidiert werden. (Anmerkung: Die Supervision ist wie üblich begleitend zur sport-neuropsychologischen Intervention durchzuführen)
Kontinuierliche Fortbildung
Alle Mitglieder der GSNP e.V. mit einem erworbenen Zertifikat “Sportneuropsychologe/in GSNP“ sind zu einer kontinuierlichen sportspezifischen Fortbildung verpflichtet. Dies umfasst die Teilnahme an sportspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 UE (1 UE = 45 Minuten) in einem Zeitraum von fünf Jahren. Der Nachweis muss auf Anfrage dem Vorstand vorgelegt werden.
Antragstellung
Die erforderlichen Qualifikationsnachweise werden beim Vorstand der GSNP e. V. eingereicht. Das Zertifikat ‚Sportneuropsychologe/in GSNP‘ wird nach Prüfung vom Vorstand durch einen einstimmigen Beschluss vergeben.
Gebühren
Für die Prüfung und Vergabe des Zertifikates werden 100,00 € Gebühren in Rechnung gestellt.