Zertifikat und Curriculum
'Sport-Neuropsychologe/in GSNP'

(verabschiedet von der Mitgliederversammlung der GSNP e.V. am 22.04.2016 bzw. 24.10.2020)

Präambel

Die Gesellschaft für Sport-Neuropsychologie (GSNP e. V.) vergibt das Zertifikat ‚Sportneuropsychologe/in GSNP‘ nach den folgenden Richtlinien. Die Voraussetzungen zum Erwerb und der Führung des Zertifikats sind ein Diplom in Psychologie (oder äquivalent), der Nachweis einer neuropsychologischen Ausbildung (z. B. Klinischer Neuropsychologe/in oder äquivalent) und die dauerhafte Mitgliedschaft in der GSNP e. V.. Weiterhin wird der Nachweis von 32 Stunden Fortbildung in sportneuropsychologischen Kenntnissen nach folgendem Curriculum gefordert:

Theoretisches Curriculum

1. Sportspezifische Kenntnisse

(8 Stunden)

 

  • Grundlegende Strukturen im Breiten- und Spitzensport
  • Förderstrukturen im Spitzensport
  • Wichtige Institutionen im Spitzensport in Deutschland, Österreich und Schweiz
  • Strukturen und Entwicklung der Sportpsychologie
  • Grundkenntnisse sportpsychologischer Diagnostik
  • Grundkenntnisse sportpsychologischer Methoden

2. Sport-neuropsychologische Kenntnisse

(16 Stunden)

 

  • Gehirnerschütterung im Sport: Evidenz, Schädigungsmechanismen, Symptome, mögliche kurz- und langfristige Folgen
  • Prävention: Vorträge und Trainer- und Athletenschulungen
  • Diagnostik (Baseline, Verlaufsdiagnostik) mit praktischen Übungen
  • Behandlung (concussion management, return to play, chronische Störungen)
  • Wissenschaftliche Studien und aktuelle Forschung

4. Grundlagen der interdisziplinären Zusammenarbeit

(2 Stunden)

 

  • Medizinische Erkennung und Behandlung von Gehirnerschütterungen
  • Physiotherapeutische Erkennung und Behandlung von Gehirnerschütterungen
  • Visuelle Störungen und deren Behandlung
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (z.B. Sportpsychologen, Neurologen, Sportpsychiater, Physiotherapeuten usw.) in der Erkennung und Behandlung von Gehirnerschütterungen

6. Fallbeispiele

(2 Stunden)

 

Praxisnachweis

Folgende Varianten des Praxisnachweises sind möglich:

  1. Dokumentation von drei Behandlungsfällen (Anmerkung: Die Behandlungsfälle müssen Personen aus dem Wettkampfsport umfassen, welche ein leichtes SHT erlitten haben und bei denen eine entsprechende sport-neuropsychologische Beratung/Therapie/Return-to-play in Bezug auf die Teilhabe am Sport durchgeführt wurde)
  2. Selbständige Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Erhebung von Baseline-Daten und Dokumentation eines Behandlungsfalls.

Die Behandlungsfälle müssen jeweils mit zwei Stunden von einem Sport-Neuropsychologen/in GSNP supervidiert werden. (Anmerkung: Die Supervision ist wie üblich begleitend zur sport-neuropsychologischen Intervention durchzuführen)

Kontinuierliche Fortbildung

Alle Mitglieder der GSNP e.V. mit einem erworbenen Zertifikat “Sportneuropsychologe/in GSNP“ sind zu einer kontinuierlichen sportspezifischen Fortbildung verpflichtet. Dies umfasst die Teilnahme an sportspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 UE (1 UE = 45 Minuten) in einem Zeitraum von fünf Jahren. Der Nachweis muss auf Anfrage dem Vorstand vorgelegt werden.

Antragstellung

Die erforderlichen Qualifikationsnachweise werden beim Vorstand der GSNP e. V. eingereicht. Das Zertifikat ‚Sportneuropsychologe/in GSNP‘ wird nach Prüfung vom Vorstand durch einen einstimmigen Beschluss vergeben.

Gebühren

Für die Prüfung und Vergabe des Zertifikates werden 100,00 € Gebühren in Rechnung gestellt.